Kindergeld nachträglich beantragen!!!
Der Gesetzgeber war durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 (2BvR 1057/914, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 890/9 1) gezwungen, eine Reform des Familienleistungsausgleiches vorzunehmen. Zumindest seit 2002 wurde das Kindergeld nicht mehr erhöht, obwohl die Aufwendungen für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung jährlich erheblich gestiegen sind.
Die Festsetzung eines höheren Kindergeldes ist deshalb überfällig. Aus diesem Grund können sie die rückwirkende Festsetzung der oben konkretisierten höheren Beträge beantragen.
Bedenken sie außerdem, das sie ihren Antrag an die entsprechende, für sie zuständige Familienkasse senden müssen.
Ob die Sache letztendlich zum Erfolg führen wird ist ungewiss, da unser Staat angeblich pleite ist. Stellen sie allerdings keinen Antrag, dann können sie auch sicher sein, dass sie rückwirkend nichts bekommen werden.
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Anmerkung:
Verschiedene Fernsehsender bieten ihnen genau diese Informationen über ihre
Teletextseiten auch an.
Dort können sie sich dann über diverse Abzocknummern (0190 ... etc.) die Infos
zufaxen lassen.
Auf dieser Seite bekommen sie genau das kostenlos.